ARTIKEL XXV.
Artikel 25
Budget.
1. Das Exekutivkomitee prüft bei seiner Ordentlichen Jahrestagung den Finanzbericht über das vergangene Jahr. Das Budget für das kommende Jahr wird vom Exekutivkomitee bei seiner Ordentlichen Jahrestagung genehmigt.
2. Das Exekutivkomitee kann den Leitungsausschuß bevollmächtigen, gewisse Änderungen im jeweils laufenden Budget vorzunehmen.
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