Artikel 22
Das Unterzeichnungsprotokoll dieses Abkommens gilt als dessen integrierender Bestandteil und hat die gleiche Rechtswirksamkeit und Geltungsdauer wie das Abkommen selbst.
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2021
Gesetzesnummer
10003890
Dokumentnummer
NOR12043330
alte Dokumentnummer
N3195824754L
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