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Artikel 20 Luftverkehrsabkommen (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 20

Inkrafttreten

Das vorliegende Abkommen tritt in Kraft, sobald sich die Vertragschließenden Teile durch Notenwechsel mitgeteilt haben, daß das Abkommen entsprechend ihren innerstaatlichen Bestimmungen genehmigt wurde.

Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

Geschehen am 1. März 1962 zu Prag in doppelter Ausfertigung in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2020

Gesetzesnummer

10011361

Dokumentnummer

NOR12146860

alte Dokumentnummer

N9196210442E

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