Artikel 1. Ziel des Abkommens
Das Ziel dieses Abkommens ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Parteien auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik zu stärken, insbesondere bei der allgemeinen Vollziehung der Wettbewerbspolitik, bei Ermittlungen wegen Aktivitäten von Unternehmen, die negative Auswirkungen auf den Wettbewerb im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation und/oder der Republik Österreich haben, sowie bei der „Competition Advocacy“.
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