§ 0
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Kurztitel
Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
19.05.2011
Langtitel
Abkommen zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) über die Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Ratifikationstext
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 19. Mai 2011 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (im Folgenden „die BWB“) und der Föderale Antimonopoldienst (Russische Föderation) (im Folgenden "FAS Russlands"), nachfolgend als "die Parteien" bezeichnet,
in der Absicht, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik zu fördern,
im Bestreben, günstige Bedingungen für die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Sinne des Memorandums of Understanding zwischen der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde und dem Föderalen Antimonopoldienst (Russische Föderation) vom 2. September 2009 zu schaffen,
gestützt auf die Grundsätze der Gleichberechtigung und des beiderseitigen Nutzens,
unter Betonung der entscheidenden Rolle der Wettbewerbspolitik für die Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der Staaten der Parteien,
haben folgendes vereinbart:
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