Artikel 1
Allgemeine Bestimmung
Dieses Übereinkommen stellt Regeln für die Anwendung von Schutzmaßnahmen auf, die als Maßnahmen im Sinne des Artikels XIX des GATT 1994 verstanden werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Allgemeine Bestimmung
Dieses Übereinkommen stellt Regeln für die Anwendung von Schutzmaßnahmen auf, die als Maßnahmen im Sinne des Artikels XIX des GATT 1994 verstanden werden.
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