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Artikel 1 WTO-Abkommen - Schutzmaßnahmen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1995

Artikel 1

Allgemeine Bestimmung

Dieses Übereinkommen stellt Regeln für die Anwendung von Schutzmaßnahmen auf, die als Maßnahmen im Sinne des Artikels XIX des GATT 1994 verstanden werden.

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