Artikel 1
Gegenstand
Die 3. Vereinbarung gem. Art. 15a B‑VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau weist eine Laufzeit von 2022 bis 2030 und einen Finanzierungsdeckel (d.h. maximal förderbare Kosten) von € 222.060.000 auf.
Um sicherzustellen, dass alle geplanten Vorhaben der 2. Vereinbarung gem. Art. 15a B‑VG, BGBl. I Nr. 201/2013, umgesetzt werden können, wird mit der gegenständlichen Zusatzvereinbarung, für die Vereinbarungsparteien dieser, die Möglichkeit geschaffen, am 30. Juni 2021 noch nicht begonnene Vorhaben aus der 2. Vereinbarung gem. Art. 15a B‑VG, BGBl. I Nr. 201/2013, mit nicht verbrauchten Mitteln der 3. Vereinbarung gem. Art. 15a B‑VG zu finanzieren.
Zuletzt aktualisiert am
31.10.2022
Gesetzesnummer
20012052
Dokumentnummer
NOR40247835
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