Artikel 1
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 127/2001) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der
Staaten: Beitrittsurkunde:
Aserbaidschan 1. Juni 2001
Kirgisistan 12. Juli 2002
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