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Artikel 1 Tonträger-Abkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.10.2002

Artikel 1

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger (BGBl. Nr. 294/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 127/2001) hinterlegt:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Beitrittsurkunde:

Aserbaidschan 1. Juni 2001

Kirgisistan 12. Juli 2002

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