Artikel 1 Straßenverlauf der B 83 Kärntner Straße und der B 95 Turracher Straße

Alte FassungIn Kraft seit 26.4.1996

Artikel 1

  1. 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 83 Kärntner Straße wird im Bereich der Gemeinden Maria Saal und Klagenfurt wie folgt bestimmt:
  1. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 95 Turracher Straße wird im Bereich der Stadt Klagenfurt wie folgt bestimmt:
  1. 3. Im einzelnen ist der Straßenverlauf der neu herzustellenden Straßentrassen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei den Gemeinden Maria Saal und Klagenfurt aufliegenden Planunterlagen (Plan- Nr. AB 10255/2 und /5 im Maßstab 1 : 2 000 sowie Plan-Nr. AB 10255/3 und /4 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2018

Gesetzesnummer

10011990

Dokumentnummer

NOR12156836

alte Dokumentnummer

N9199654699J

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