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Artikel 1 Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Argentinien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1960

Artikel 1

Argentinische Staatsangehörige sowie deren Ehegattinnen und minderjährige Kinder, die einen gültigen argentinischen Reisepaß besitzen, können in das Gebiet der Republik Österreich ohne Sichtvermerk einreisen.

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