Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 RID – Beförderung von Calciumcarbid, Klasse 4.3, Ziffer 17b) in IBC, verladen auf offenen Wagen
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29.5.1999 bis 30.06.2001 (BGBl. III Nr. 106/1999)
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