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Artikel 1 Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern samt Zusatzprotokoll (Tschechische R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2001

TEIL I: ANWENDUNGSBEREICH

Artikel 1

1. Dieses Abkommen findet Anwendung auf den grenzüberschreitenden Güterverkehr (bilateraler Verkehr, Transitverkehr und Drittlandverkehr) zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik.

2. Dieses Abkommen bezieht sich

aus der Sicht der Verkehrsträger: auf den grenzüberschreitenden

aus der Sicht der Verkehrsarten: auf den grenzüberschreitenden

3. Die Frage der Abgabenpflicht im Transportbereich wird von diesem Abkommen nicht berührt.

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