vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Festsetzung von Hundertsätzen für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen - Jänner 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.1.2010

Artikel 1

Für nachstehend angeführte Dienstorte im Ausland wird der Hundertsatz für die Bemessung von Kaufkraftausgleichszulagen nach § 21b Abs. 1 GehG für den Monat Jänner 2010 wie folgt festgesetzt:

Zusatzdokumente: image001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)