Artikel 1
ARTIKEL 1
Der Zweck dieses Abkommens ist es, die Bedingungen, unter welchen Österreich dem Übereinkommen und dem Protokoll beitritt, festzulegen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Der Zweck dieses Abkommens ist es, die Bedingungen, unter welchen Österreich dem Übereinkommen und dem Protokoll beitritt, festzulegen.
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