Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 Einziehung der Scheidemünzen zu 10 Reichspfennig
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16.1.1949 bis 31.12.2001 (BGBl. Nr. 15/1949)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
StGBl. Nr. 231/1945