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Artikel 1 EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1988

MUSTER NACH ARTIKEL 2 DES ÜBEREINKOMMENS *1)

Artikel 1

Dieser Anhang enthält folgende Muster:

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*1) In allen Mustern dieses Anhangs kann sowohl die Bezeichnung „gemeinschaftliches Versandverfahren'' als auch die Bezeichnung „gemeinsames Versandverfahren'' verwendet werden.

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