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Anlage 1 EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr - Anhang I

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1988

Anlage 1

Anlage 1

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MUSTER DES VORDRUCKS DES EINHEITSPAPIERS NACH ARTIKEL 1 ABSATZ 1

BUCHSTABE a DES ANHANGS II *1)

*1) In dem Freiraum unter den Feldern Nr. 15 und 17 des Exemplars Nr. 5 kann eine Übersetzung des Ausdrucks „Zurückzusenden an'' in die finnische, isländische, norwegische und schwedische Sprache eingefügt werden.

(Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

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