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Artikel 1 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

Artikel 1

Ziele

Die Ziele dieses Abkommens sind:

  1. a) durch die Ausweitung des gegenseitigen Handels die harmonische Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu fördern;
  2. b) faire Wettbewerbsbedingungen für den Handel zwischen den EFTA-Staaten und Israel zu schaffen;
  3. c) auf diese Weise durch den Abbau der Handelshindernisse zu einer harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels beizutragen;
  4. d) die Zusammenarbeit zwischen den EFTA-Staaten und Israel fördern.

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