Artikel 1
Dieses Übereinkommen betrifft die Änderungen von Namen oder Vornamen, die von der zuständigen Behörde bewilligt werden, mit Ausnahme derjenigen, die sich aus Änderungen des Personenstandes oder aus der Berichtigung eines Irrtums ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2019
Gesetzesnummer
10005285
Dokumentnummer
NOR12058971
alte Dokumentnummer
N4196534501L
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