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Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der B 6 Laaer Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.2000

Artikel 1

Der Straßenteil der B 6 Laaer Straße von km 27,40 bis km 28,975 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Oktober 1994, BGBl. Nr. 827, bestimmten - Abschnitt “Umfahrung Au" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.

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