Artikel 1
Der Straßenteil der B 6 Laaer Straße von km 27,40 bis km 28,975 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Oktober 1994, BGBl. Nr. 827, bestimmten - Abschnitt “Umfahrung Au" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)