vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1. Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1891

Artikel 1.

Die zu Vorarlberg gehörige Gemeinde Mittelberg wird, unbeschadet der landesherrlichen Hoheitsrechte Seiner kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät, dem Zollsystem des Deutschen Reichs, wie dasselbe gegenwärtig besteht oder sich in Zukunft gestalten möchte, angeschlossen.

Die Zollgrenze an dem anzuschließenden Gebietstheil soll durch beiderseitige Commissarien festgestellt werden.

Schlagworte

Gebietsteil, Kommissar

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2017

Gesetzesnummer

10003734

Dokumentnummer

NOR12041276

alte Dokumentnummer

N3189152389L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte