Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – Beförderung von UN 2032, SALPETERSÄURE, ROTRAUCHEND, in Kombinationsverpackungen mit Innengefäß aus Kunststoff in einem Fass aus Kunststoff (6HH1)
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25.6.2003 bis 31.12.2004 (BGBl. III Nr. 73/2003)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.