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Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR-Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind
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21.1.2020 bis 15.06.2023 (BGBl. III Nr. 5/2020)
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