Arbeitsgruppen.
ARTIKEL XIX.
Artikel 19
Arbeitsgruppen.
Es können Arbeitsgruppen gebildet werden, um an der Lösung gewisser Probleme zu arbeiten, die für das Institut von Interesse sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Arbeitsgruppen.
ARTIKEL XIX.
Artikel 19
Arbeitsgruppen.
Es können Arbeitsgruppen gebildet werden, um an der Lösung gewisser Probleme zu arbeiten, die für das Institut von Interesse sind.
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