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Artikel 18 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2003

Artikel 18

In-Kraft-Treten

1. Dieses Protokoll tritt dreißig Tage nach dem Datum der Hinterlegung der zehnten Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

2. Für jedes Mitglied der Behörde, das dieses Protokoll ratifiziert, genehmigt oder annimmt oder das diesem Protokoll nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations- Genehmigungs- Annahme- oder Beitrittsurkunde beitritt, tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

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