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Artikel 17 Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Aktuelle FassungIn Kraft seit

Artikel 17

Unterstützung wirtschaftlich realisierbarer alternativer Tätigkeiten

Die Vertragsparteien fördern, soweit angebracht, in Zusammenarbeit miteinander und mit zuständigen internationalen und regionalen zwischenstaatlichen Organisationen wirtschaftlich realisierbare Alternativen für Tabakarbeiter, Tabakanbauer und gegebenenfalls Einzelverkäufer.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020

Gesetzesnummer

20004509

Dokumentnummer

NOR40223346

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