TEIL V: SCHUTZ DER UMWELT
Artikel 18
Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit
In Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen kommen die Vertragsparteien überein, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Umwelt im Hinblick auf den Tabakanbau und die Herstellung in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten gebührend zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2020
Gesetzesnummer
20004509
Dokumentnummer
NOR40223347
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