Artikel 17
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Zu URKUND dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift zu Dar-es-Salaam, am 5. Dezember 1970 in englischer Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Gesetzesnummer
10011463
Dokumentnummer
NOR12148325
alte Dokumentnummer
N9197443063L
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
