vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 17 Konvention der Meteorologischen Weltorganisation

Aktuelle FassungIn Kraft seit 29.3.1958

Artikel 17

Beschlußfähigkeit

Zur Beschlußfähigkeit ist die Mehrheit der Mitglieder des Exekutivkomitees erforderlich.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)