Artikel 17
Sicherheitsklausel
Die Bestimmungen dieses Übereinkommens können keinen Vorrang gegenüber denjenigen haben, die einige Staaten entsprechend anderen multilateralen Verträgen untereinander anwenden müssen, wie zB dem Vertrag von Rom aus dem Jahr 1957, mit dem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2026
Gesetzesnummer
10012223
Dokumentnummer
NOR12153513
alte Dokumentnummer
N9199317276L
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