vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 16 Soziale Sicherheit (OPEC)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1999

Artikel 16

Durch das Außerkrafttreten dieses Abkommens werden die auf Grund dieses Abkommens erworbenen Rechte nicht beeinträchtigt.

GESCHEHEN zu Wien, am 20. Juli 1998, in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2025

Gesetzesnummer

20000049

Dokumentnummer

NOR40000575

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)