ARTIKEL XV
Artikel 15
GELTUNGSDAUER
Dieses Verständigungsmemorandum bleibt bis zum 1. Jänner 1985 mindestens jedoch für die Dauer von fünf Jahren nach dem ersten Flug des SL in Kraft. Das Memorandum wird um drei Jahre verlängert, sofern nicht die NASA oder die ESRO es vor dem 1. Jänner 1985 oder vor dem Ablauf der Fünfjahresfrist kündigen. Danach kann das Verständigungsmemorandum um die von den Vertragspartnern vereinbarten Fristen verlängert werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)