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Artikel 14 Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.1978

ARTIKEL XIV

Artikel 14

SCHLICHTUNG VON STREITIGKEITEN

  1. 1. Alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung oder Durchführung der Bestimmungen dieses Zusammenarbeits-Programms sollen den Generaldirektoren der ESRO und NASA zur Schlichtung übergeben werden.
  2. 2. Sind beide Generaldirektoren der ESRO und NASA nicht imstande, solche Streitigkeiten beizulegen, so können sie aufgrund einer Vereinbarung anderer Formen der Beteiligung und Schlichtung unterworfen werden.

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