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Artikel 13 Zusammenarbeit ESRO – NASA (Weltraumlabor, Raumtransportersystem)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.6.1978

ARTIKEL XIII

Artikel 13

PATENTE UND EIGENTUMSRECHTLICH GESCHÜTZTE INFORMATION

Jeder der Partner und ihre Vertragspartner behalten unbeeinflußt alle Rechte, die sie bezüglich irgendwelcher Patente und/oder eigentumsrechtlich geschützter Information besitzt ob, diese dem Verständigungsmemorandum vorausgehen oder nicht. Im Falle eines beidseitigen Beschlusses, patentierte oder eigentumsrechtlich geschützte Information im Interesse einer erfolgreichen Durchführung dieses Programms der Zusammenarbeit zu übertragen, mag dies durch Vorkehrungen geschehen, die die enthaltenen Rechte voll anerkennen und schützen. Zusätzlich sichert sich jeder Partner von seinen Vertragspartnern die Rechte, die zur Erfüllung der in diesem Verständigungsmemorandum enthaltenen Verpflichtungen nötig sind.

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