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Artikel 15 Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Malaysia)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.1.1977

Artikel 15

Dieses Abkommen tritt sechzig (60) Tage nach dem Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die von ihren Regierungen gebührend bevollmächtigten Unterfertigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Urschrift in Kuala Lumpur am 22. November 1976 in englischer Sprache.

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019

Gesetzesnummer

10011494

Dokumentnummer

NOR40005760

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