Artikel 15
Tagungen
Das Exekutivkomitee tagt mindestens einmal im Jahr. Zeit und Ort der Tagung wird vom Präsidenten unter Berücksichtigung der Meinung der anderen Mitglieder des Komitees bestimmt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Das Exekutivkomitee tagt mindestens einmal im Jahr. Zeit und Ort der Tagung wird vom Präsidenten unter Berücksichtigung der Meinung der anderen Mitglieder des Komitees bestimmt.
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