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ARTIKEL 13 Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2015

ARTIKEL 13

STREITBEILEGUNG

Jegliche Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens wird durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt.

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