Artikel 12
Dieses Übereinkommen tritt in Kraft neunzig Tage nachdem die Ratifikationen zweier Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation durch den Generalsekretär eingetragen worden sind.
Es bindet nur diejenigen Mitglieder, deren Ratifikation beim Sekretariat eingetragen ist.
In der Folge tritt dieses Übereinkommen für jedes andere Mitglied neunzig Tage nach der Eintragung seiner Ratifikation beim Sekretariat in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
14.11.2025
Gesetzesnummer
20013004
Dokumentnummer
NOR40272608
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