Artikel 12
Kosten
Jede Vertragspartei trägt die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens entstehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Kosten
Jede Vertragspartei trägt die Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Abkommens entstehen.
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