ARTIKEL 11
Artikel 11
Rechtsschutz der lokalen Selbstverwaltung
Den lokalen Gebietskörperschaften steht ein Rechtsmittel an ein Gericht offen, um die freie Ausübung ihrer Zuständigkeiten und die Einhaltung der Grundsätze der lokalen Selbstverwaltung zu sichern, die in der Verfassung oder der innerstaatlichen Gesetzgebung verankert sind.
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