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Artikel 10b COTIF

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2019

Artikel 10b

Regeln für Bewertungen und Verfahren

Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für die Annahme verbindlicher Bestimmungen für die Bewertungen und Verfahrensregeln für die technische Zulassung. Die Bestimmungen für die Bewertungen sind in der entsprechenden ETV enthalten.

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2019

Gesetzesnummer

20010002

Dokumentnummer

NOR40214509

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