Artikel 10b
Regeln für Bewertungen und Verfahren
Der Fachausschuss für technische Fragen ist zuständig für die Annahme verbindlicher Bestimmungen für die Bewertungen und Verfahrensregeln für die technische Zulassung. Die Bestimmungen für die Bewertungen sind in der entsprechenden ETV enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2019
Gesetzesnummer
20010002
Dokumentnummer
NOR40214509
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