Artikel 10
(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.
(2) Dem Ersuchen sind anzuschließen:
- a) eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils sowie allfällige Rechtsmittelentscheidungen;
- b) eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;
- c) Angaben zu der Person des Verurteilten, zu seiner Staatsangehörigkeit, seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;
- d) eine Bestätigung über den vollzogenen Teil der Freiheitsstrafe oder die anzurechnenden Haftzeiten;
- e) weitere Unterlagen und Angaben, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.
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