Artikel 10 Staatsgrenze Österreich - Slowenien (Grenzabschn. II, IV bis VII u.a)

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.1997

Artikel 10

Spätere Veränderungen des Verlaufes des Glanzbaches haben auf den im Artikel 9 dieses Vertrages festgelegten Verlauf der Staatsgrenze keinen Einfluß.

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