Artikel 10
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
13.02.2025
Gesetzesnummer
20009951
Dokumentnummer
NOR40196149
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
