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Artikel 10 Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2017

Artikel 10

Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2025

Gesetzesnummer

20009951

Dokumentnummer

NOR40196149

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