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Art. 1 § 1 Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2024

§ 1.

Für die nachstehend genannten Formen und Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:

  1. 1. Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule (Anlage A)
  2. 2. Lehrplan des zweisprachigen Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums in Oberwart (Anlage A/zbrgo)
  3. 3. Lehrplan des Werkschulheims (Anlage A/w)
  4. 4. Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1)
  5. 5. Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m2)
  6. 6. Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage A/m3)
  7. 7. Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage A/sp)
  8. 7a. Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung (Anlage A/e)
  9. 8. Lehrplan des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums für Slowenen (Anlage A/sl)
  10. 9. Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien (Anlage A/lF)
  11. 10. Lehrplan des Gymnasiums mit digitalen, naturwissenschaftlichen und technologischen Kompetenzen am öffentlichen Gymnasium der Stiftung „Theresianische Akademie“ in Wien (Anlage A/ThNa)
  12. 11. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums (Anlage B)
  13. 12. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage B/m1)
  14. 13. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage B/m2)
  15. 14. Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage B/sp)
  16. 15. Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums (Anlage C)
  17. 16. Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige (Anlage D)

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2024

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40264235

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