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Anlage Lehrplan des Lehrgangs für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige); Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2022

Anlage

LEHRPLAN DES LEHRGANGS FÜR FRÜHERZIEHUNG

(einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

 

Summe

Lehrverpflich-tungsgruppe

A.

Pflichtgegenstände

Semester

 

 

1.

2.

 

 

1.

Religion/Ethik2

1

1

2

(III)/III

2.

Physiologische Grundlagen

1

1

2

III

3.

Pädagogik der Früherziehung

2

2

4

II

4.

Didaktik der Früherziehung

3

3

6

II

5.

Früherziehungspraxis

5

5

10

III

Gesamtwochenstundenzahl

12

12

24

 

B.

Pflichtpraktikum

Eine Woche in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Ende des zweiten Semesters

      

_______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des III. Abschnitts schulautonom geändert werden.

2 Ethik ist Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Religion sowie des Pflichtgegentandes Ethik ist nicht veränderbar.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang für Früherziehung hat gemäß § 79 Abs. 1 Z 1a des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962 (im Folgenden so oder SchOG), unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik nach einem Lehrplan vor BGBl. II Nr. 204/2016 bzw. BGBl. II Nr. 239/2017 das Bildungsgut für die spezielle Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr zu vermitteln.

Die Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges für Früherziehung erlangen neben den bereits erworbenen Kompetenzen für den Bereich der Elementarpädagogik folgende spezielle, berufsspezifische Kompetenzen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr:

Die Absolventinnen und Absolventen können

  1. sensibel und offen für philosophisch-existentielle und religiöse sowie ethische Fragestellungen speziell für Kinder im 1. bis 3. Lebensjahr sein,
  2. sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  3. sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Erziehung und Bildung umgehen,
  4. ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  5. besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen, vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt, situationsgerecht umsetzen,
  6. mit Konflikten lösungsorientiert umgehen,
  7. im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  8. lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung umsetzen,
  9. sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
  10. reflektiert mit dem Spannungsfeld Normierung und individueller Entwicklung von Lernenden – hier speziell Kinder im 1. bis 3. Lebensjahr – umgehen,
  11. Bildungsbereiche (zB frühe sprachliche Bildung und Förderung) der Bildungsarbeit mit Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr zugrunde legen,
  12. ihre Tätigkeit auf dem Fundament „wissenschaftliche Befunde“ und „reflexive, praktische Erfahrungen“ ausrichten,
  13. Bildungsprozesse auf Basis einer inklusiven Grundhaltung der individuellen Entwicklungslage des Kindes vom 1. bis 3. Lebensjahr entsprechend gestalten,
  14. ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  15. situationsgerechte Bildungskooperation in ihrer professionellen Arbeit initiieren und verantwortungsvoll wahrnehmen,
  16. institutionelle elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel und Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt) und unterstützt eine reflektierte Haltung im Umgang mit Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. Die Absolventinnen und Absolventen können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung sowie die bisherige berufliche Sozialisation reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Standort sowie an den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Studierenden, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes sowie die damit verbundenen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Lehrgangs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Lehrgangs für Früherziehung zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Für jeden der in der Stundentafel angegebenen Pflichtgegenstände ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind:

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Semester oder allenfalls entsprechend der Dauer eines Lehrgangs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

  1. Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Die dadurch freiwerdenden Wochenstunden können zur Erhöhung des Stundenausmaßes anderer Pflichtgegenstände und für die Schaffung zusätzlicher Pflichtgegenstände verwendet werden.
  2. Für jene Pflichtgegenstände, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffumschreibung zu adaptieren. Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die betreffenden Bildungs- und Lehraufgaben, didaktischen Grundsätze und den Lehrstoff zu enthalten.
  3. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 22 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Lehrgang für Früherziehung für Berufstätige:

Die Ausbildungsdauer von Lehrgängen für Früherziehung kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf drei bzw. vier Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mittels Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Die fächerübergreifende Zusammenarbeit aller Lehrpersonen ist erforderlich, um die persönliche und fachliche Befähigung der Studierenden zu gewährleisten und im Sinne einer ganzheitlichen Ausrichtung anzustreben.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Für den Erwerb prozess- und persönlichkeitsorientierter Kompetenzen sind Projektunterricht, Blockungen, seminaristisches Lernen und Methoden der Erwachsenenbildung anzuwenden.

Erfahrungsbezogenes und eigenverantwortliches Lernen sowie das Einbeziehen biografischer Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden sind anzustreben.

Gesellschaftspolitische Strömungen und regionale Gegebenheiten sind entsprechend zu berücksichtigen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementarpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der zwei Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Pflichtgegenstände und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen sind durchzuführen.

Die Individualität der Studierenden ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Studierenden ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Studierenden fördert das Gelingen dieses Transfers.

Es ist sicherzustellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, um die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Studierenden ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Um alle Studierenden zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Studierende mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Studierenden individuelle Stärken, ihre bereits in der Grundausbildung der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (im Folgenden so oder BAfEP) erworbenen Kompetenzen zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Ethik“:

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an die Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Physiologische Grundlagen“:

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung, gesundheitsförderliche und -erhaltende Maßnahmen ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik der Früherziehung“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie deren Erfahrungen im elementarpädagogischen Berufsfeld sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Didaktik der Früherziehung“:

Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst-)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Studierenden sowie deren Erfahrungen im elementarpädagogischen Berufsfeld zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Früherziehungspraxis“:

Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen anzustreben.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.

Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.

Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern vom 1. bis 3. Lebensjahr ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten so zu organisieren, dass sie den Ausbildungsinhalten entsprechen; hierfür sind elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr auszuwählen. Praktizieren ist auch in allgemeinen elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen mit Kindern im Alter von unter drei Jahren möglich; in diesem Fall ist die besondere Aufmerksamkeit gemäß den Ausbildungsinhalten auf die Begleitung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr zu legen.

Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen möglich.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Studierenden zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die bereits in der Grundausbildung der BAfEP erworbenen Kompetenzen bzw. die beruflichen Erfahrungen im elementarpädagogischen Berufsfeld sind zu berücksichtigen.

Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Studierenden Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Studierenden geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Studierenden individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Studierenden erforderlich ist.

Im Pflichtgegenstand „Praxis“ sind die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen zu berücksichtigen (siehe auch „Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis der Früherziehung“).

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Studierenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess des Lehrgangs dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters sind den Studierenden die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen:

Die Praxis des Lehrgangs für Früherziehung ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Studierenden gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.

Die Studierenden

  1. erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des elementarpädagogischen Berufsfeldes mit besonderer Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse des Kindes vom 1. bis 3. Lebensjahr an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  2. können die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  4. wissen über professionsrelevante Pflichten und Rechte Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  5. verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
  6. gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum spezifischen Berufsfeld,
  7. erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Studierenden auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten: Sowohl elementarpädagogische Bildungseinrichtungen für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr als auch allgemeine elementarpädagogische Bildungseinrichtungen mit Kindern unter drei Jahren – mit besonderer Aufmerksamkeit gemäß den Ausbildungsinhalten auf die Begleitung der Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr – sind möglich.

Die Studierenden sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Der einzelne Schulstandort soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; es ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Studierenden sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Standort des Lehrgangs, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der einzelnen Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

2. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der geltenden Fassung.

3. Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985.

4. Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

5. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

Ethik

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus dem Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Semester gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Semestern zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll aufsteigend komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Studierenden können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Studierenden können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Studierenden können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Studierenden können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Studierenden können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff:

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung;

Sucht und Selbstverantwortung

Medien und Kommunikation

Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

Physiologische Grundlagen

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. die physiologischen, psychologischen und sozialen Zusammenhänge in der Entwicklung des Kindes bis zum 3. Lebensjahr erläutern,
  2. Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Entwicklung des Kindes vor, während und nach der Schwangerschaft erklären,
  3. die gesunde Ernährung des Kindes unter drei Jahren beschreiben.

Lehrstoff:

Schwangerschaft, intrauterine Entwicklung des Embryos/Fetus, Zahnentwicklung, Geburt, Veränderung des weiblichen Körpers während der Schwangerschaft, Wochenbett, psychologische, physiologische und soziale Entwicklung des Kindes in den ersten drei Lebensjahren, Regulationsstörungen

Lebensführung während der Schwangerschaft, pränatale, postnatale und perinatale Schädigungen des Kindes, Frühe Hilfen

Ernährungsbedarf, Stillen, Flaschennahrung, Diäten, spezielle Ernährungsformen, Speisepläne

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. gesetzliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten kennen und beschreiben,
  2. Maßnahmen der Gesunderhaltung und richtigen Pflege des Kindes kennen und anwenden,
  3. richtige Maßnahmen für das erkrankte Kleinkind setzen,
  4. Erste Hilfe speziell für Säuglinge und Kleinkinder leisten,
  5. Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen ergreifen,
  6. Präventionsmaßnahmen, unter Berücksichtigung der Hygiene zur Vermeidung von Krankheiten ergreifen.

Lehrstoff:

Mutter-Kind-Pass, Frühe Hilfen, Babyklappe, Adoption, Karenzgeld, adäquate Vorgehensweise bei Vernachlässigung und Missbrauch bzw. Misshandlung

Körperpflege- Hautpflege, Pflegefehler und deren Auswirkungen, Wickeltechniken, Babymassage, Babyturnen, Babyausstattung, Ausstattung, Infektionskrankheiten des Kindes, Stoffwechselerkrankungen, Erbkrankheiten, Behinderungen, Parasiten des Kleinkindes und deren Behandlung

Erste Hilfe Maßnahmen, Unfallverhütung, gesetzliche Vorgaben, österreichischer Hygieneplan, Schädlinge, Gegenmaßnahmen, Gesundheitsvorsorge, österreichischer Impfplan

Pädagogik der Früherziehung

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. das Berufsfeld und die Aufgabenfelder der Pädagogin und des Pädagogen erläutern,
  2. Möglichkeiten und Bedingungen der Organisation für optimale Entwicklungs- und Bildungsprozesse erkennen und reflektieren,
  3. spezielle Interaktions- und Kommunikationsstrategien für Säuglinge und Kleinstkinder einordnen, darstellen und erläutern,
  4. Grundsätze der Entwicklungspsychologie für Kinder unter drei Jahren ableiten,
  5. Erkenntnisse der Resilienzforschung darstellen,
  6. pädagogische Dimensionen zur Stärkung des Selbstwerdungsprozesses charakterisieren,
  7. inklusive Aspekte pädagogischen Handelns erläutern und reflektieren.

Lehrstoff:

Stellenwert und Aufgabenbereiche unterschiedlicher pädagogischer Berufsgruppen

Grundlagen der menschlichen Entwicklung, des Verhaltens, der Bildung und Sozialisation, pädagogische Anthropologie – naturwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Erkenntnisse

Bindungstheorien, Beziehungsaufbau, Modelle zur sprachlichen Begleitung der frühkindlichen Interaktion, soziokulturelle Faktoren und deren Wechselwirkungen in der prä-, peri- und postnatalen Entwicklung

Methoden und Modelle der Bildung und Betreuung des Kindes vom 1. bis 3. Lebensjahr, internationaler Vergleich

Faktoren der Resilienz unter dem Aspekt der Prävention, Theorien und Erklärungsmodelle für das pädagogisch professionelle Handeln

Integrative, interkulturelle, religiöse und geschlechtergerechte Einflussfaktoren als Aspekte der Inklusion

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. Strategien für eine professionelle Gestaltung des Berufsalltages beschreiben,
  2. sich mit Copingstrategien und Präventionen ausgehend von der eigenen Bildungsbiografie kritisch auseinandersetzen,
  3. den gesellschaftlichen Wert von Bildungs- und Lernprozessen für die Weiterentwicklung der Gesellschaft erkennen und begründen,
  4. die gegenwärtige und zukünftige Lebenswelt der Kinder erläutern und reflektieren,
  5. Themen der aktuellen gesellschaftspolitischen Anliegen zu Bildung und Betreuung reflektieren und ihre persönliche Stellung dazu argumentieren,
  6. Anlaufstellen für spezielle Unterstützung, familienergänzende Maßnahmen, Möglichkeiten des Supports beschreiben.

Lehrstoff:

Persönliche berufliche Biografie, Instrumentarien wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Zeitmanagement, persönliche, soziale, institutionelle Rahmenfaktoren

Werte, Normen und Bildungsaufgaben des pädagogischen Handelns im gesellschaftlichen Kontext, gesellschaftlich-pädagogische Strömungen, inklusive populärwissenschaftlichen Thematiken, Umgang mit Beeinträchtigungen und Behinderungen, verschiedene Institutionen, Lebensweltanalysen, Bedürfnisse, Prinzip der Lebensweltorientierung

Biografiearbeit, Copingstrategien, individuelle Strategien zur Burn-out Prophylaxe

Haltung, Vorurteile, persönlicher Umgang mit den sich ergebenden Herausforderungen

Schularbeiten:

1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 2. Semester.

Didaktik der Früherziehung

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. Begriffe der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Pflege beschreiben,
  2. Rahmenbedingungen für die Bedürfnisse und die Selbstbildungsprozesse der Kinder reflektieren,
  3. geeignete Spielformen und Spielmaterialien des Kindes vom 1. bis 3. Lebensjahr erklären und kritisch hinterfragen,
  4. die Bedeutung der Interaktion zwischen der Pädagogin oder dem Pädagogen und dem Kind beschreiben und gelingende Bedingungen dazu erläutern,
  5. die Rolle der Pädagogin oder des Pädagogen als Bezugsperson und einfühlsame Entwicklungsbegleiterin oder einfühlsamer Entwicklungsbegleiter charakterisieren,
  6. Bildungsprozesse von jungen Kindern nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den gesetzlichen Rahmenbedingungen beschreiben,
  7. unterschiedliche kommunikative Techniken zur Bildungsbegleitung vergleichen und veranschaulichen,
  8. das Verhalten von Kindern im 1. bis 3. Lebensjahr auf der Basis von entwicklungspsychologischen Erkenntnissen wahrnehmen, dokumentieren und daraus Schlussfolgerungen ableiten,
  9. unterschiedliche Beobachtungs- und Dokumentationsformen reflektieren,
  10. Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes reflektieren und planen,
  11. Rollenpositionen im Team reflektieren,
  12. die Bedeutung der Transition erklären und ausgewählte Modelle zur Eingewöhnung an einer Theorie orientiert beschreiben,
  13. didaktische Prinzipien für die Bedürfnislage des unter dreijährigen Kindes erläutern.

Lehrstoff:

Geschichtliche Entwicklung frühkindlicher Einrichtungen unter dem Fokus Bild vom Kind, Formen elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen sowie die Einstellung und Haltung zu diesen

Beziehungsvolle Pflege, Ko-Konstruktion, Interaktion, Entwicklungsinterventionen, Transition

Selbstbildungsprozess, Grundlagendokumente

Verbale, nonverbale Interaktion, Dialog, dialogische Haltung, aktives Zuhören, Spiegeln, offene Fragestellungen, sprachliche Begleitung nach unterschiedlichen Modellen

Umgang mit kindlichen Emotionen, gelungene Modelle der Bildung und Betreuung

Formen des Lernens, Alltagssituationen für grundlegende und ganzheitliche Bildungsprozesse, Wert des Alltags, bundesweit gültige und landesspezifische Regelungen

Modelle der Teamarbeit, gruppendynamische Prozesse

Raumkonzept, Tagesstruktur, homogene und heterogene Gruppenformen, Spiel- und Bildungsmittel, Wert des Alltagsmaterials, Spielraum im Innen- und Außenbereich, charakteristische Spielprozesse, Qualitätskriterien zur Auswahl von Spielmaterial

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. grundlegende Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes reflektieren und unter Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit planen,
  2. die Vielfalt als Ressource für Lernerfahrung in der pädagogischen Arbeit berücksichtigen,
  3. Einflussfaktoren von Normen und Regeln beschreiben,
  4. Bildungskooperation spezifisch für das Kind unter drei Jahren erläutern,
  5. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bzw. gezielten Frühintervention in der frühen Kindheit beschreiben,
  6. die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche unterschiedlicher Berufsgruppen in der interdisziplinären Arbeit charakterisieren,
  7. qualitätssichernde Maßnahmen reflektieren,
  8. die institutionelle pädagogische Arbeit im internationalen Vergleich beschreiben.

Lehrstoff:

Psychomotorik- Sensorik, Motorik, musisch-kreative Bildung, sozial-emotionale Bildung, sprachliche Bildung, Grundlagendokumente

Bildung und Erziehung im globalen Kontext, Ressourcenorientierung, Rechte des Kindes

Unterschiedliche Eingewöhnungsmodelle

Interdisziplinäre Arbeit

Methoden und Formen der Bildungskooperation, insbesondere bei Transitionsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit, Konzepte und Konzeptionen, Methoden und Verfahren zur Qualitätsfeststellung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Frühe Hilfen

Schularbeiten:

1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zwei- oder dreistündige Schularbeit im 2. Semester.

Früherziehungspraxis

Didaktische Grundsätze:

Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal der Praxisstätten ist Voraussetzung für einen bestmöglichen Transfer der Theorie in die Praxis. Die Früherziehungspraxis soll sich an den regionalen Gegebenheiten orientieren. Da die Berufspraxis ein extrem differenziertes Feld darstellt, soll der Unterricht ganz besonders von individuellen (auch beruflichen) Erfahrungen und Beobachtungen der Studierenden ausgehen.

Regelmäßige und kritische Analyse der Beobachtungen einzelner Kinder und der methodischen Gestaltung von Bildungs- und Lernprozessen stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar. Mündliches Reflektieren sowie regelmäßige Begleitung der praktischen Arbeit sollen zu einer kritischen Einschätzung des eigenen Tuns führen. Um den gegenwärtigen und zukünftigen gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, sind die Studierenden für das Persönlichkeitsrecht des Kindes zu sensibilisieren.

Die Blockung von Praxisstunden ist im Sinne der Kontinuität der Praxiserfahrung sinnvoll.

Die vorgesehene Praxiswoche in außerfamiliären elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen ist so vorzubereiten und durchzuführen, dass ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist.

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. für diese Altersstufe relevante Qualitätskriterien im Praxisumfeld benennen,
  2. Teilbereiche des Entwicklungsstandes einzelner Kinder durch differenzierte Beobachtungsaufgaben dokumentieren,
  3. pädagogische Handlungskonzepte zur Förderung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen erstellen,
  4. das pädagogische Handeln theoriegeleitet reflektieren,
  5. Entwicklungs- und Bildungsanregungen zur Persönlichkeitsentfaltung mit besonderer Gewichtung der sensorischen, motorischen und sprachlichen Bildung und Förderung planen und durchführen,
  6. pädagogische Herausforderungen in der Arbeit mit Kindern unter drei Jahren in der eigenen pädagogischen Arbeit berücksichtigen,
  7. Möglichkeiten der Gestaltung von Transition beobachten, beschreiben und reflektieren,
  8. Interaktionsprozesse gestalten und reflektieren,
  9. pflegerische Handlungen unter Berücksichtigung der emotionalen und physischen Grundbedürfnisse mit Anleitung durchführen,
  10. das erzieherische Handeln an das Persönlichkeitsrecht des Kindes anpassen.

Lehrstoff:

Tagesablauf, Aufgaben des pädagogischen Teams, Spielsituationen, Raumgestaltung, Spielgaben

Rituale, Übergänge, Kontaktmittel, Nähe und Distanz, Übergangsobjekte, ko-konstruktiver Zugang

Unterschiedliche Beobachtungsmodelle, Bildungs- und Lerngeschichten, Dokumentationsformen: Fotos, Berichte, Lerngeschichten, Portfolio

Qualitätskriterien, hygienische Standards

Achtung vor dem Kind, Achten der Intimsphäre des Kindes, Respekt vor der Person, Sauberkeitserziehung, bedürfnisorientiertes Arbeiten, sensitive Intervention und Responsivität, Körpersprache, dialogische Haltung

Soziale Spielverhaltensweisen, gruppendynamische Steuerungsprozesse

Interkultureller, integrativer, religiös-ethischer, geschlechtergerechter und familiendynamischer Kontext

Teamarbeit, Teambesprechung, Auseinandersetzung mit administrativen Aufgaben

Kooperative Führung der Gruppe

Modelle der Transition und Formen der Begleitung

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden können

  1. qualitätssichernde Maßnahmen exemplarisch ableiten,
  2. gruppendynamische Prozesse wiedergeben, interpretieren und reflektieren,
  3. in der Bildungskooperation reflektiert mitagieren,
  4. Elemente der Kommunikationspsychologie anwenden,
  5. besonders sensible Phasen in veränderten Lebenssituationen erkennen und einschätzen,
  6. Aufgaben im Team prozessorientiert planen, ausführen und reflektieren.

Lehrstoff:

Reflexionsgespräche, Diskussionen, kollegiale Hospitation

Prozessorientierte Planungsmodelle, Entwicklungsgespräche, Portfolio, Beratungsgespräch, Entwicklungsdokumentation, Lernprozesse

Situationsorientierte Bildungs- und Entwicklungsangebote, visuelle und auditive Dokumentationsformen

Körpersprache, dialogische Haltung

Teamentwicklung und -prozesse, selektive Wahrnehmung, Konfliktgespräch, Expertenkontakte

Praxiswoche:

Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen:

Eine Praxiswoche in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können im 1. oder 2. Semester.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden

  1. erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des spezifischen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen des Lehrgangs entspricht,
  2. können die im Bildungsgang erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  4. wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Das Pflichtpraktikum ist im Ausmaß von einer Woche, im selben zeitlichen Umfang wie eine Praxiswoche, in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung, in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können, zu absolvieren. Die Durchführung erfolgt unbegleitet (von einer Lehrperson) und außerhalb der Unterrichtszeit.

Wird der Ausbildungsgang als Lehrgang für Berufstätige geführt, ist eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung für Kinder vom 1. bis 3. Lebensjahr auf die vorgeschriebene Dauer des Praktikums anzurechnen, wenn durch diese die Zielsetzungen des Pflichtpraktikums erfüllt wird.

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2022

Gesetzesnummer

20011657

Dokumentnummer

NOR40246674

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