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Anlage: Inhalte sowie Dauer und Gesamtstunden der Erstorientierung und der theoretischen Ausbildung Grundausbildungsverordnung - BMFWF

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Anlage: Inhalte sowie Dauer und Gesamtstunden der Erstorientierung und der theoretischen Ausbildung

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2026

Gesetzesnummer

20013120

Dokumentnummer

NOR40276654

Zusatzdokumente: Anlage 1 

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